SBK prüft Ihren Kran auf 'Herz und Nieren' - Dafür sind wir von der Berufsgenossenschaft zugelassen!
Bevor Sie Ihren Kran in Betrieb nehmen dürfen ist in Deutschland eine Abnahmeprüfung nach BGG 905 durch einen Sachverständigen erforderlich.
Danach ist eine jährlich wiederkehrende Prüfung nach § 26 BGV D6 durchzuführen. Dabei können Sie sich stets auf SBK als kompetenten Partner verlassen.
Vertrauen Sie uns auch bei den UVV- Prüfungen nach BGV D8 §23 und VBG 9a §40.
Neben diesen Service-Prüfungen ist SBK ebenfalls auf die Reparatur und Instandsetzung von Kränen spezialisiert. Wir führen ein Kontingent Original-Ersatzteile und sind ebenfalls bei der Montage oder einer Umrüstung an Ihrer Seite.
Ob Hallenkran, Säulenschwenkkran oder Portalkran, SBK berät zielgerichtet nach Ihrem Vorhaben bei der Planung, Anschaffung oder dem Verkauf eines Krans.
Unsere Leistungen umfassen:
- UVV-Prüfungen
- Reparaturen
- Modernisierungen und Umbauten
- Planung und Neuverkauf
- Montagen
- Abnahmen